Mittwoch, 6. Dezember 2023

 ROLF CARLO FREI

Liebe Freunde: Es gibt Neuigkeiten bezüglich des "Gärtners":

Er wurde in erster und in zweiter Instanz verurteilt wegen Veruntreuung und Verleumdung.
Daraufhin hat er sich beim Bundesgericht beschwert - offensichtlich fand er die Urteile ungerecht.
Das Bundesgericht ist auf seine Beschwerde nicht eingetreten, somit ist er rechtskräftig verurteilt.
Ich denke, damit darf man ihn als Lügner und Betrüger betrachten.

Lange hat es gebraucht: 
2019 habe ich Strafanzeige gegen ihn eingereicht, dann kam Corona, dann das erste Urteil, dann wieder Corona, dann das zweite Urteil - aber schlußendlich hat die Gerechtigkeit gesiegt.
Darüber bin ich wirklich froh! 
Es kann nicht sein, dass dieser Betrüger und Lügner, der mir meine Familie kaputt gemacht hat, noch weiter sein Unwesen treibt und eventuell noch andere Menschen schädigt - insbesondere vulnerable Senioren. 

Ansonsten ist er angeblich insolvent, lebt von AHV plus Zusatz auf schmalem Fuß.
So hat er es jedenfalls bei den entsprechenden Ämtern angegeben.
Nun, da frage ich mich doch, wohin eigentlich Rolf Amreins Werte verschwunden sind...
Es gab ein Schließfach bei der LUKB: leer bis auf eine leere Flasche Wein. Das war Herrn Freis Anspielung auf meinen angeblichen Alkoholismus. Sehr stilvoll, Herr Frei, das muss ich schon zugeben.
Es gab ein Schließfach bei der CS: leer.
Es gab mal eine Bildersammlung von Rolf Amrein im Wert von ca 250'000,00 CHF, die in einem Schließfach lagerte: nicht mehr vorhanden.
Es gab mal eine Münzsammlung im Wert von ca 300'00,00 CHF im privaten Tresor von Rolf Amrein in der Cysatstraße... Soll ich noch weiter reden?

Des weiteren hat Rolf Carlo Frei nach dem Tod von Rolf Amrein "vergessen", den Schlüssel zum Haus Im Stutz an den Testamentsvollstrecker auszuhändigen. Seine Begründung: Er wolle das Haus noch aufräumen. Das hat er auch getan und das hat zwei Wochen gedauert.
 
Soweit erstmal für heute.
Im nächsten Eintrag könnt ihr dann lesen, wie es Herr Frei mit der Wahrheit hält.
Freut euch drauf!
 
Bis dahin:
Eure Martina




Sonntag, 5. Januar 2020

HERR FREI IST VORGELADEN BEI DER POLIZEI

Eine neue GmbH, gegründet von Herrn Frei.


Bevor ich auf das Protokoll der polizeilichen Einvernahme von Herrn Frei zu sprechen komme, ist es mir zunächst einmal ein ganz persönliches Vergnügen, die Zweckbeschreibung dieser GmbH sprachlich etwas unter die Lupe zu nehmen:

Was verstehen wir unter "ausgewiesenen Senioren"
Entweder bin ich alt und damit Senior oder ich bin es nicht. Im Zweifelsfalle hab ich einen Identitätsnachweis, also einen Ausweis, der u.a. auch mein Alter enthält.
Was bedeutet also dieser Zusatz?
Ich hoffe nicht, dass die o.a. Senioren wirklich aus CH in andere Länder ausgewiesen wurden...
Nein, "ausgewiesen" soll uns sagen, dass die entsprechenden Senioren ausgesprochen kompetent sind und gut beraten können. 
Ich fürchte nur, dass der Plural eher ein Singular ist...

Ganz besonders interessant finde ich die "Wissenstransformation":
Transformation bedeutet Umwandlung, z.B. Windenergie in Strom...
Hier würde es mich brennend interessieren, in was Herr Frei sein Wissen umwandeln möchte.
Gold? Geld? Aktien? Liegenschaften?

Die "Senioren Trend GmbH" ist zu allem bereit! Siehe Zweckbeschreibung...


Wie ich schon berichtet habe, habe ich Herrn Frei angezeigt wegen Veruntreung. Um diesen Sachverhalt zu klären, wurde Herr Frei zu einer polizeilichen Vernehmung einbestellt. Er beantragte zu diesem Verfahren eine amtliche Verteidigung. Die bekommt man nur bewilligt, wenn man den Anwalt nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen kann, also insolvent ist. Die Kosten dieses Rechtsbeistandes gehen dann zu Lasten des Schweizer Steuerzahlers.

Hier der Auszug aus dem Protokoll:

(Frage)
"Im August 2019 haben sie eine neue GmbH gegründet und im Handelsregister eintragen lassen. Dies soll die Erbringung von Beratungsdienstleistungen durch ausgewiesene Senioren bezwecken. Das Stammkapital beträgt CHF 20'000,00. Wie haben sie das Stammkapital finanziert?"

(Antwort)
"Zur Frage gibt es keine Antwort, hingegen würde ich gerne Auskunft geben unter welchen Umständen die für R.A. während 1000 Tagen tätige CF Services GmbH die Liquidation anmelden musste."

(Frage)
"Wie konnten sie das Stammkapital finanzieren, obwohl auf sie diverse Verlustscheine registriert sind und sie in diesem Verfahren aus finanziellen Gründen eine amtliche Verteidigung beantragt haben?"

(Antwort)
"Ich mache von dem Gebrauch, dass ich mich mit meiner Rechtsvertretung absprechen möchte."

Folgt eine 6 - minütige Beratungspause

(Frage)
"Möchten sie zur letztgestellten Frage Stellung nehmen?"

(Antwort)
"Unter Vorbehalt, dass wir beide, Rechtsanwalt (XY) und ich der Meinung sind, dass diese Fragestellung noch weder im Zusammenhang dieser Klage steht und noch moralisch berechtigt ist. Im Vorfeld einer Stellungnahme weis ich mit Nachdruck, dass die Klägerschaft mir gegenüber einen riesigen Betrag schuldet. Jetzt nehme ich Stellung zur Frage. Woher die Fr. 20'000,00 für die Gründung der Seniorentrend GmbH stammt. Vor dem Hintergrund, dass ich weiterhin für meine Existenzsicherung beruflich tätig sein muss, habe ich die privaten finanziellen Mittel zur Gründung dieser Gesellschaft eingebracht. (...)" (Hervorhebung von mir, M.W.)

Ich habe wörtlich zitiert, alle Seiten des Protokolls wurden von Herrn Frei visiert und sind somit von ihm genehmigt worden.

Schauen Sie noch einmal zurück in meinen Blog: Für die Gründung der CF Services brauchte Herr Frei noch das Privatkonto meines Mannes. Jetzt kann er seine nächste Gesellschaft aus privaten Mitteln finanzieren?

Ich denke, deutlicher konnte er es nicht sagen.

Die neue Gesellschaft von Rolf "Carlo" Frei sucht jetzt nach Kunden, bzw. Auftraggebern, damit der Gründer seine Existenz sichern kann...




LIEBE FREUNDE! ACHTET SORGSAM AUF EUCH UND EURE VERWANDTEN, EURE NACHBARN UND MENSCHEN, DIE EUCH NAHE STEHEN! 
Ich versuche von meiner Seite alles, was mir zur Verfügung steht.
Ich bin aber auch auf eure Unterstützung angewiesen!

Verbreitet meinen Blog mit allen euch zur Verfügung stehenden Mitteln!!!


Ich melde mich wieder.






Donnerstag, 26. Dezember 2019

DIE UNSÄGLICHE ABDANKUNG

Wir übersehen jetzt mal die rührseligen Worte, die Herr Frei da absondert, und stellen fest:

Sie lesen richtig! Herr Frei ruft die Trauernden zu einer Spende für eine nicht existierende Stiftung auf!

Und es kommt noch schlimmer:

In seiner Email an den o.a. "Pfarrer", der eigentlich eben nur ein Laienprediger ist, schreibt Herr Frei am 28. April, also einen Tag vor der Abdankung, folgendes:

"Lieber Herr (XY)
 Die Gründung der Stiftung R.A. ist kein leichtes Unterfangen. An verschiedenen Orten laufen die Telefone respektive Handy heiss. Vor diesem Hintergrung gelange ich mit der Bitte an Sie, dieses Thema gleich mehrfach in Ihre Predigt einzubinden. (...)"

Der Laienprediger tat wie ihm geheißen und die trauernde Gemeinde durfte sich auf der Abdankungsfeier anhören, welche Wunderwerke Herr Frei und die CF Services meinem Mann zu Lebzeiten angedeihen ließen und wie schön es doch wäre, wenn die Stiftung R.A. Spenden von den Anwesenden erhielte. Das, so ließ es der Laienprediger uns wissen, wäre doch bestimmt im Sinne von R.A. gewesen.

Ja, wäre es!

Es ist bloß unangenehm, wenn diese Stiftung eben nicht existiert. Da schrammt man dann schon mal ganz kurz an einem Betrug vorbei.

Die Trauergemeinde wurde von Herrn Frei nicht zu einem Apero, geschweige denn zu einem Abschiedsessen eingeladen. Der "Gärtner", Rolf "Carlo" Frei, sah dafür keine Veranlassung.

Mir ist es nach dieser Abdankung nicht gut gegangen. Mein Mann wurde nicht gewürdigt, es gab keine Gebete geschweige denn eine würdige Rede. Nein, in dieser Abdankungsfeier hatte mein Mann keinen Platz. Es war eine Werbeveranstaltung für Herrn Frei, seine CF Services und die nicht vorhandene Stiftung.

Das ist das traurige Ende meiner Geschichte.

Aber wer glaubt, dass der "Gärtner" so ohne weiteres davon kommen sollte oder dass ich immer noch die Klappe halte, der hat sich getäuscht:

Ich stehe seit dem Tod meines Mannes in einer strafrechtlichen Auseinandersetzung mit Herrn Frei (ich habe ihn angezeigt wegen Veruntreung) und lasse euch wissen, wenn es diesbezüglich Neuigkeiten gibt.

Ich bedanke mich bei euch allen für eure Unterstützung und bitte euch, meinen Blog weiterhin zu verbreiten. Bitte warnt alle, die ihr kennt, vor dem "Gärtner"! Das ist mir wirklich wichtig! Es darf nicht sein, dass noch andere in die Falle tappen, in der mein Mann gefangen war!

RESUMEE:

Es gibt leider Menschen auf dieser Welt, die einem das Leben wirklich schwer machen können!

Sollten Sie einen älteren und vielleicht pflegebedürftigen Verwandten haben, achten Sie auf folgende Anzeichen:

1. Nähebeziehung herstellen:
Wenn der vermeintlich Pflegende bzw. der "Betreuer" eine enge Bindung zu seinem Schützling aufbaut, in die er Sie nicht mehr herein lässt und auch noch schlecht über Sie redet, weil Sie sich angeblich nicht kümmern: Unterbinden Sie diese Beziehung! Machen Sie nicht den gleichen Fehler wie ich, die ich den Frieden im Haus bewahren wollte! Holen Sie sich rechtzeitig Hilfe von der KESB! Lassen Sie nie zu, dass Ihr Kontakt zu Ihrem Angehörigen durch einen "Betreuer" gestört wird!
Und wie schnell das gehen kann, hab ich Ihnen in meinem Blog hoffentlich anschaulich dargestellt.

2. Kontakte unterbinden:
Lassen Sie es nicht zu, dass der "Pfleger" oder "Betreuer" soziale Kontakte unterbindet! Schreiten Sie rechtzeitig ein und riskieren Sie auch die böse Auseinandersetzung mit Ihrem Angehörigen! Freunde sind unersetzlich und der Kontakt mit ihnen ist nicht nur für Ihren Verwandten, sondern auch für Sie und für uns alle lebensnotwendig!


3. Lebzeitige Schenkungen:
Meine Finger an beiden Händen reichen nicht aus, um aufzuzählen, welche Vergünstigungen sich Herr Frei noch zu Lebzeiten meines Mannes abgeholt hat! Mal abgesehen davon, dass das Motorrad irgendwohin verschwunden ist, oh nein! Herr Frei hat sich von meinem Mann auch noch unser Familienauto übereignen lassen, dessen Verbleib bislang ungeklärt ist. Und nicht zuletzt: Mein Mann hob regelmäßig große, ständig wachsende Barbeträge von der Bank ab.
Seien Sie achtsam und werden Sie mißtrauisch, wenn Ihr Verwandter Schenkungen tätigt und auf einmal mehr Geld verbraucht als gewohnt! Fragen Sie nach und handeln Sie zügig!

4. Vorsorgebevollmächtigter werden:
Ein ganz schickes Ding! Vorsorgevollmachten sind zwar nur für die Fälle gedacht, in denen der Vollmachtgeber selbst nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig ist. Aus Gründen der Praktikabilität werden sie aber vom "Betreuer" gleich mal als sofort wirksam betrachtet und als Vollmacht genutzt. Und wer sich da nicht auskennt, der fällt darauf herein!

Daher nochmal mein dringender Appell:

LASSEN SIE ES NICHT SO WEIT KOMMEN! SEIEN SIE ACHTSAM UND SCHEUEN SIE NICHT DIE AUSEINANDERSETZUNG! SCHÜTZEN SIE SICH UND IHREN ANGEHÖRIGEN!

Ich melde mich wieder im Januar mit aktuellen Nachrichten.

Ich wünsche euch allen ein friedliches und fröhliches Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes Neues Jahr!


Martina Wittenburg

 



 

Donnerstag, 19. Dezember 2019

...UND VERHINDERT DAS SCHLIMMSTE!

Wer sich mit Stiftungen auskennt, weiß, dass es nach Gründung und notarieller Beglaubigung auch für den Stifter kein Zurück mehr gibt. Eine Stiftung ist eine Schenkung, die nicht zurückgenommen werden kann.

Als Stiftungsgründer und Präsident des Stiftungsrates hätte mein Mann zwar noch ein Mitspracherecht über die Verwendung seiner Schenkung gehabt, aber:

Mein Mann lag im Krankenhaus und hatte wenig Interesse, sich nun auch noch um solche Angelegenheiten zu kümmern. Ihm war es zu diesem Zeitpunkt relativ egal, wer was wie macht. Alles, was er wollte, war, in sein geliebtes Haus am See mit Blick auf den (ehemals) prächtigen Garten zurückzukehren und dort friedlich zu versterben.

Damit wäre mein Mann ein kostenintensiver Pflegefall geworden.

Ich wage zu bezweifeln, dass Herr Rolf "Carlo" Frei die aufwändige Pflege meines Mannes wirklich selbst übernommen hätte. Er hatte ja alle Hände voll zu tun, sich um die Liegenschaften meines Mannes zu kümmern, und die entsprechenden liquiden Mittel für Pflege waren nicht ohne Kontrolle von dritter Seite abrufbar.

Was tut man also, wenn der "gefühlte" Vater nicht mehr zahlungskräftig ist und man in absehbarer Zeit nicht mehr so ohne weiteres an sein Geld kommt?

Man bemüht sich, diese ominöse Stiftung irgendwie ins Leben zu rufen.


UND HIER KOMMT DER GROSSE AUFTRITT DER KESB:

Die hatte sich ja nun schon wochenlang um einen persönlichen Gesprächstermin mit meinem Mann bemüht und war immer wieder abgeblitzt worden.

Aber "hartnäckig" ist der Vorname der KESB: Sie fragte nach, eben auch beim behandelnden Arzt.

Ich zitiere hier mal wörtlich aus den Akten der KESB:

"(Frage:)
6. Herr A. lässt sich gemäss unseren Kenntnissen in praktisch sämlichen Belangen von Herrn Rolf Frei vertreten. Erachten Sie Herrn A. als fähig, die Tragweite dieser Vertretung insbesondere in administrativen und finanziellen Angelegenheiten hinreichend abzuschätzen, Herrn Frei zu überwachen bzw. sachgerechte Weisungen zu erteilen?

Antwort: Ob Herr A. Herrn Frei wirklich überwachen und sachgerechte Weisungen erteilen kann, bin ich mir nicht sicher. Ich denke sehr wohl, dass man ihn über den Tisch ziehen könnte."

Solche Aussage stimmt dann doch schon etwas bedenklich, also hakte die KESB nach. Herr Frei verwies sie auf die Rechtsvertretung meines Mannes, RA XY. Mit dieser telefonierte die KESB und stellt fest:

" (...) Ich bitte (RA XY) mit Dr. ... direkt zu klären, ob wir nächste Woche das Gespräch in der Klinik (...) führen können, damit es keine weiteren Verzögerungen gibt. Dies scheint offensichtlich im Interesse von Herrn Frei zu liegen (...)

Fein beobachtet!

Und da die KESB ihren gesetzlichen Auftrag sehr ernst nahm, kam es dann in der Klinik doch zu einem Gespräch mit meinem Mann und seiner rechtlichen Vertretung. Herr Frei war von diesem Gespräch ausgeschlossen worden.

Das Gespräch endete mit der Vereinbarung,
"dass die KESB eine (...) Begutachtung durch einen Facharzt in die Wege leitet - bevor das Resultat vorliegt, ist die Gründung der Stiftung zu verhindern."

ALLE ACHTUNG! Die KESB hat damit im Beisein und mit Zustimmung der Rechtsvertretung meines Mannes meinen Mann wirklich geschützt!

Die KESB hat einen Superjob hingelegt - besser kann man es einfach nicht machen!

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeitern der KESB, die die Not meines Mannes erkannt und nicht locker gelassen haben. Ich bin mir sicher, dass sie auch verhindert hätten, dass Herr Frei meinen Mann in irgendein Alten-/Pflegeheim verschafft hätte mit der Begründung "Ich kann nicht mehr."!

Aber dazu sollte es gar nicht mehr kommen.

Lesen Sie im nächsten Beitrag, wie Herr Frei die Abdankungsfeier meines Mannes als Werbung für sich nutzt.

Bleiben Sie bei mir und warnen Sie alle, die Sie kennen!


 

Mittwoch, 11. Dezember 2019

DIE KESB BLEIBT DRAN...

Inzwischen war die KESB nicht untätig geblieben und hatte darauf bestanden, meinen Mann persönlich sprechen zu wollen.

Die KESB informierte meinen Mann dahingehend schriftlich am 28. Februar 2019:

"Sehr geehrter Herr A...

(...)

"Wir haben in der Zwischenzeit verschiedene weitere Abklärungen getroffen. Damit wir unserem gesetzlichen Auftrag nachkommen und einen allfälligen Unterstützungsbedarf abklären können, ist ein persönliches Gespräch mit Ihnen unerlässlich. (...)

Leider können wir Sie telefonisch nicht erreichen. Deshalb möchten wir Sie hiermit schriftlich zu einem Gespräch einladen (folgt Termin und Ortsangabe, M.W.)"
 

Was soll ich sagen? NATÜRLICH war mein Mann telefonisch nicht erreichbar! Alle Anrufe gingen ins Leere oder zu Herrn Frei. Mein Mann war ja inzwischen von allen Kontakten isoliert worden.

Herr Frei verschob den Termin mit der KESB. Er brauchte offensichtlich Zeit, um sich ein ärztliches Gutachten zu beschaffen, das meinem Mann einen hervorragenden geistigen Zustand bestätigt hätte.

Leider, oder aus meiner Sicht: GottseiDank, stieß Herr Frei bei diesem Vorhaben auf taube ärztliche Ohren.  

Also griff Herr Frei auf einen Plan B zurück, um sich vor einer behördlichen Aufsicht über meinen Mann und damit auch über ihn zu schützen. Er mag es eben nicht, kontrolliert zu werden, alles offen legen zu müssen und dann dafür auch noch Belege einzureichen. 

Das hätte ein von der KESB beauftragter Verantwortlicher sicher verlangt.

Nein, so was möchte man nicht!

Also sprach er mit meinem Mann und flugs wurde mal eine Stiftung gegründet. Name der Stiftung: "R. A.", Zweck der Stiftung schwankte zunächst zwischen "Förderung notleidender Gewerbetreiber in Luzern" (dazu sag ich jetzt nichts!) und "Erhaltung alter Gebäude in Luzern". Es wurde ein Notar beauftragt, und, so glaube ich wenigstens, auch bezahlt, um die Stiftung ins Leben zu rufen, also das entsprechende notarielle Papier zu verfassen.

Aber das Leben und die KESB spielten nicht mit bei Rolf Freis Plan:

Am 30. März 2019, zwei Tage nach dem Schreiben der KESB, wurde mein Mann als Notfall ins Krankenhaus St Anna eingeliefert. Er war gestürzt, auf den Hinterkopf gefallen und musste operiert werden. 

In seiner Email vom 31.3.2019 schreibt Herr Frei an seinen Anwalt (!) unter der Überschrift "Nur ein Sturm im Wasserglas?" u.a. folgendes:

"Nach meiner Einschätzung heute Nachmittag sieht der Gesundheitszustand von  R.A. eher kritisch aus; der Blutverlust ist sehr groß."

 Es sah alles danach aus, dass mein Mann vorzeitig das Zeitliche segnen könnte. 

Also: Was macht man da?

Na, ist doch klar: Man lässt ganz schnell mal den Notar kommen, der die Stiftungsurkunde aufgesetzt hatte, legt sie meinem Mann vor und lässt ihn Seite für Seite im Krankenhaus (!) visieren.

In diesem Papier wurde mein Mann als Gründer und 1. Vorsitzender des Stiftungsrates aufgeführt. Weitere Stiftungsratsmitglieder wurden namentlich benannt und - NATÜRLICH - gehörte auch Herr Frei zum Stiftungsrat und zwar für die Abteilung "Tagungen".

Und nun lass ich Sie mal fröhlich raten: 

Auszug aus der Stiftungsurkunde:
"Der Stiftungsrat ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Spesen werden nach Aufwand entschädigt. Der Stiftungsrat entscheidet über die Ausrichtung von Entschädigungen an Mitglieder oder Personen, an welche ausserordentlich arbeitsintensive oder andere spezielle Aufgaben übertragen werden." (Hervorhebungen von mir, M.W.)

Was glauben Sie, wer ausserordentlich arbeitsintensive oder andere spezielle Aufgaben übernimmt und damit dauerhaften Anspruch auf "Entschädigung" (=Geld) hat?

a) der Stifter
b) Finanzen
c) Bauwesen
d) Tagungen

Wenn Sie jetzt a), b) oder c) gewählt haben, gehen Sie leider mit 0 Punkten nach Hause...

Aber ich denke, Sie haben richtig geraten: 

Herr Frei wollte sich in ein gemachtes Nest setzen und schon einmal Vorsorge treffen für seinen eigenen Lebensabend.

Dazu hatte er im Elternhaus meines Mannes eine Wohnung umgebaut - ach, was sag ich: umbauen lassen - der "Gärtner" möchte ja nicht mehr körperlich arbeiten, sondern nur noch wichtig sein - in der er seine "Tagungen" aufführen wollte.

Hier, so denke ich, hätte er alle zahlenden Kunden seiner "Tagung" zunächst einmal darüber informiert, wie ihm eine eine goldene Büroklammer verliehen wurde. Das ist KEIN Scherz! Die hatte er wirklich von einem uns unbekannten Unternehmen verliehen bekommen und meinem Mann und mir bei einer wichtigen offiziellen geschäftlichen Besprechung der A... AG stolz präsentiert als Beweis seiner unternehmerischen Fähigkeiten...

Die KESB allerdings stand dem "Gärtner" und seinem Plan dann doch sehr skeptisch gegenüber. 


Lesen Sie im nächsten Beitrag, wie die KESB auf die beabsichtigte Stiftungsgründung reagierte. Ich kann Ihnen so viel sagen: Sie hat wirklich einen Superjob gemacht!





 











 

Donnerstag, 5. Dezember 2019

SCHADENSBEGRENZUNG NACH ART ROLF FREI


Rückblickend denke ich, dass mein Abgang aus Luzern Herrn Frei überrascht hat. Sein eigentliches Interesse war, mich mundtot zu machen: Ich sollte ihn in seinen Vorhaben und diversen "Projekten" nicht durch meine kritischen Einsprachen behindern. Ich sollte still und unzufrieden hinterm Herd bleiben, kochen, aufräumen und saubermachen und die großen Jungs spielen lassen.


Offensichtlich hinterließ ich aber eine Lücke, die Herr Frei nicht füllen konnte.

Also sprach er im August 2018 anlässlich des Geburtstagsfestes meines Mannes unsere engste Freundin an.

Sein Angebot an sie war ausgesprochen verlockend: Sie solle ihren Job aufgeben, in die Schweiz ziehen, Kost und Logis seien frei, dafür solle sie sich um meinen Mann kümmern und der CF Services als studierte Volljuristin unentgeldlich bei der Verwaltung der Liegenschaften zuarbeiten.

Hätten SIE dieses Angebot angenommen? Nein? Ach, Sie denken, Sklavenarbeit sei schon längst abgeschafft?

Unsere Freundin gab Herrn Frei auf sein - natürlich nur gut gemeintes Angebot - eine Absage. Herr Frei war daraufhin mächtig enttäuscht von unserer Freundin.

Also blieb Herr Frei allein mit meinem Mann und musste sich fortan auch um alles das kümmern, was ich bis dahin getan hatte. 

Das ist für so einen Schreibtischhengst in feinem Zwirn und mit geputzten italienischen Schuhen natürlich nicht einfach. Der möchte eben lieber gut gekleidet und mit Ledermäppchen unterm Arm wichtig herumlaufen. Der möchte sich nicht darum kümmern, ob mein Mann Stuhlgang hatte und wenn ja, wie die Toilette hinterher aussieht. 

Für solche unangenehmen Nicklichkeiten beschäftigt man Angestellte. Die sind zwar bei der CF Services angestellt, werden aber dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Dagegen ist zunächst einmal nichts einzuwenden, so laufen geschäfliche Angelegenheiten.

Aber Herr Frei betrachtete sich inzwischen als den "angenommenen Sohn" meines Mannes, und da er sich schon von Anfang an in unsere privaten Angelegenheiten eingemischt und eigenmächtig Regie über unser Privatleben übernommen hatte, war er durch einen, von ihm selbst verfassten und durch meinem Mann visierten notariellen Vorsorgeauftrag verpflichtet, meinen Mann in allen Bereichen zu unterstützen und ihm bei allen Dingen des alltäglichen Lebens zu helfen.

Und es kam, wie es kommen musste: Herr Frei fühlte sich dann doch nach einer gewissen Zeit überfordert. 

Er kündigte meinem Mann am 6. Januar 2019 schriftlich den Vorsorgeauftrag.
Seine Begründung:

Mein Mann verursache willkürlichen Stress. Er wollte am Samstag zum Markt gefahren werden, obwohl er gewusst habe, dass Herr Frei da wichtige Termine bezüglich Liegenschaften vereinbart hatte. Unter solchen Bedingungen könne er, Herr Frei, nicht arbeiten. Wörtlich:

"Der Dauerstress greift meine Gesundheit an und ist für die Bewältigung der vielen anstehenden Projektaufgaben unerträglich, ich kann nicht mehr."

Wie bedauerlich.

Und wie perfide! Man lässt einen alten Mann allein, der auf soziale Kontakte angewiesen ist, die NATÜRLICH! Zeit kosten. Statt dessen kümmert man sich lieber um seine "Projektaufgaben", um der CF Services Einkommen zu verschaffen.

Wer meinen Mann kennt, der weiß, dass er auf die samstägliche Einkaufstour sozial angewiesen war. Es ging ja nicht ums Einkaufen, sondern um die damit verbundenen sozialen Kontakte. Für meinen Mann war es grade im Alter wichtig, dass man ihn in den Geschäften kennt, dass man da ein kurzes Gespräch halten kann und sich damit versichert, dass man immer noch jemand ist, der geachtet und respektiert wird. Das war ihm wichtig.

Ich denke, dass Herr Frei selbst als gefühlter "angenommener Sohn" meinen Mann nie respektiert, sondern nur als Einnahmequelle betrachtet hat.

Im nächsten Beitrag geht es dann wirklich um die KESB und den Superjob, den sie bezüglich meines Mannes getätigt hat.

Also bleiben Sie bei mir!

Donnerstag, 28. November 2019

ICH WEHRE MICH

Nach dieser Ansage meines Mannes packte ich meinen Koffer und verließ das Haus.

Damit hatte Herr Frei - vorläufig - freie Hand, um sich um seine CF Services und sein "Einkommen"  zu kümmern. Und das tat er gründlich!

Um die für ihn nötigen Barmittel zu generieren, verkaufte er als "Liegenschaftsverwalter" flugs mal zwei Wohnungen im Elternhaus meines Mannes. Dies zu denkbar ungünstigen Bedingungen, aber erstmal kommt ja Geld rein und als "Liegenschaftsverwalter" greift man da schon mal 2% des Verkaufspreises als Vermittlungsprämie ab.

Ich weiss nicht, ob das so ganz legal war, - das Schweizer Finanzamt hat da sicherlich bessere Einsicht.

Aber den "Liegenschaftsverwalter" störte nichts und niemand: Er kümmerte sich weiterhin mal um das Tafelsilber, sprich: Um die geliebte Münzsammlung meines Mannes. Die war zwar eigentlich den besten Freunden meines Mannes als Legat testamentarisch versprochen worden, aber bei einem Wert von ca 100.000,00 CHF schert man sich nicht um solche Nicklichkeiten. Wer wird denn schon danach fragen?

Ohne meinen Widerspruch befürchten zu müssen, richtete der selbsternannte "Liegenschaftsverwalter" und "Betreuer" meines Mannes ein Konto auf den Namen meines Mannes bei der LUKB ein und ließ sich von meinem Mann die entsprechende Vollmacht geben. Dieses Konto war damit jeglicher Kontrolle entzogen. Darauf floss der Erlös aus der Versteigerung der Münzsammlung.
Unnötig zu sagen, dass Herr Frei von diesem Konto freien Gebrauch machte...


Mittlerweile war ich aber nicht ganz untätig geblieben:

Ich hatte eine Gefährdungsmeldung an die KESB gegeben mit der Bitte, zu überprüfen, ob mein Mann noch geschäftsfähig sei. Es ginge nur um seine Geschäftsfähigkeit, NICHT um seinen Aufenthalt! Im Haus, so habe ich der KESB erklärt, sei alles geordnet und mein Mann sei versorgt. Darum müsse sie, die KESB, sich nicht weiter kümmern.

Die KESB - für meine deutschen Leser - ist eine Schweizer Behörde, die dem deutschen Vormundschaftsgericht zusammen mit dem Jugendamt vergleichbar ist (KESB = Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde). Die KESB ist eine noch junge Behörde in der Schweiz und hat in der Vergangenheit einige Fehler begangen, weshalb sich viele Schweizer vor ihr fürchten. Sie befürchten, dass die KESB auch gegen den Widerstand der pflegenden Verwandten alte und schwache Menschen einfach in ein Heim einweisen kann, ohne dass sich die Familie dagegen gerichtlich wehren kann. 

Diese Angst machte sich der selbsternannte "Betreuer" meines Mannes zu Nutzen. 

Die KESB hatte sich zu einem Besuch bei meinem Mann angemeldet, - und was soll ich sagen: Schwuppdiwupp war mein Mann zum Termin weg! Einfach verschwunden! Übrig blieb, wie sollte es anders sein, Herr Rolf "Carlo" Frei, der der KESB die freundliche Botschaft gab: Mein Mann habe einen Termin bei Freunden, aber er, Herr Rolf "Carlo" Frei, sei zu allen Auskünften ermächtigt und könne auch gern das Haus zeigen.

Wo mein Mann geblieben war, fragen Sie?
Na, was glauben Sie denn: Herr Rolf "Carlo" Frei hatte ihn schnell mal zu unseren besten Freunden gebracht mit der Begründung, die KESB sei hinter ihm her, um ihn in ein Altenheim zu verschaffen.

Eine derartige Ansage löst natürlich Ängste bei Freunden aus und lässt sie glauben, dass sie das Richtige tun, wenn sie den angeblichen "Flüchtling" erstmal verstecken und dann auch noch gut bewirten.Sie konnten nicht wissen, dass hier ganz andere, eigennützige Interessen im Spiel waren.

Nachdem sich die KESB vom ordnungsgemäßen Zustand des Hauses überzeugt und verabschiedet hatte, wurde mein Mann "befreit" und durfte wieder zurückkehren in sein geliebtes Heim.


Ich muss hier mal eine Lanze für die KESB brechen:

Ohne die Mithilfe dieser Behörde wäre mein Mann verraten und verkauft gewesen! Die KESB hat nie aufgegeben und hat auch den Plan des "Betreuers" letztendlich durchkreuzt.


Lesen Sie im nächsten Beitrag, was sich Rolf "Carlo" Frei einfallen ließ, um sich seine Einkünfte bis an sein Lebensende zu sichern und wie die KESB diesen Plänen ein Ende bereitete.

Veröffentlichen Sie meinen Blog über alle Ihnen zur Verfügung stehenden sozialen Medien! Machen Sie mich und meine Geschichte bekannt, damit alle gewarnt sind, die alt sind und jedem vertrauen, der freundlich zu ihnen ist!