Nach dieser Ansage meines Mannes packte ich meinen Koffer und verließ das Haus.
Damit hatte Herr Frei - vorläufig - freie Hand, um sich um seine CF Services und sein "Einkommen" zu kümmern. Und das tat er gründlich!
Um die für ihn nötigen Barmittel zu generieren, verkaufte er als "Liegenschaftsverwalter" flugs mal zwei Wohnungen im Elternhaus meines Mannes. Dies zu denkbar ungünstigen Bedingungen, aber erstmal kommt ja Geld rein und als "Liegenschaftsverwalter" greift man da schon mal 2% des Verkaufspreises als Vermittlungsprämie ab.
Ich weiss nicht, ob das so ganz legal war, - das Schweizer Finanzamt hat da sicherlich bessere Einsicht.
Aber den "Liegenschaftsverwalter" störte nichts und niemand: Er kümmerte sich weiterhin mal um das Tafelsilber, sprich: Um die geliebte Münzsammlung meines Mannes. Die war zwar eigentlich den besten Freunden meines Mannes als Legat testamentarisch versprochen worden, aber bei einem Wert von ca 100.000,00 CHF schert man sich nicht um solche Nicklichkeiten. Wer wird denn schon danach fragen?
Ohne meinen Widerspruch befürchten zu müssen, richtete der selbsternannte "Liegenschaftsverwalter" und "Betreuer" meines Mannes ein Konto auf den Namen meines Mannes bei der LUKB ein und ließ sich von meinem Mann die entsprechende Vollmacht geben. Dieses Konto war damit jeglicher Kontrolle entzogen. Darauf floss der Erlös aus der Versteigerung der Münzsammlung.
Unnötig zu sagen, dass Herr Frei von diesem Konto freien Gebrauch machte...
Mittlerweile war ich aber nicht ganz untätig geblieben:
Ich hatte eine Gefährdungsmeldung an die KESB gegeben mit der Bitte, zu überprüfen, ob mein Mann noch geschäftsfähig sei. Es ginge nur um seine Geschäftsfähigkeit, NICHT um seinen Aufenthalt! Im Haus, so habe ich der KESB erklärt, sei alles geordnet und mein Mann sei versorgt. Darum müsse sie, die KESB, sich nicht weiter kümmern.
Die KESB - für meine deutschen Leser - ist eine Schweizer Behörde, die dem deutschen Vormundschaftsgericht zusammen mit dem Jugendamt vergleichbar ist (KESB = Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde). Die KESB ist eine noch junge Behörde in der Schweiz und hat in der Vergangenheit einige Fehler begangen, weshalb sich viele Schweizer vor ihr fürchten. Sie befürchten, dass die KESB auch gegen den Widerstand der pflegenden Verwandten alte und schwache Menschen einfach in ein Heim einweisen kann, ohne dass sich die Familie dagegen gerichtlich wehren kann.
Diese Angst machte sich der selbsternannte "Betreuer" meines Mannes zu Nutzen.
Die KESB hatte sich zu einem Besuch bei meinem Mann angemeldet, - und was soll ich sagen: Schwuppdiwupp war mein Mann zum Termin weg! Einfach verschwunden! Übrig blieb, wie sollte es anders sein, Herr Rolf "Carlo" Frei, der der KESB die freundliche Botschaft gab: Mein Mann habe einen Termin bei Freunden, aber er, Herr Rolf "Carlo" Frei, sei zu allen Auskünften ermächtigt und könne auch gern das Haus zeigen.
Wo mein Mann geblieben war, fragen Sie?
Na, was glauben Sie denn: Herr Rolf "Carlo" Frei hatte ihn schnell mal zu unseren besten Freunden gebracht mit der Begründung, die KESB sei hinter ihm her, um ihn in ein Altenheim zu verschaffen.
Eine derartige Ansage löst natürlich Ängste bei Freunden aus und lässt sie glauben, dass sie das Richtige tun, wenn sie den angeblichen "Flüchtling" erstmal verstecken und dann auch noch gut bewirten.Sie konnten nicht wissen, dass hier ganz andere, eigennützige Interessen im Spiel waren.
Nachdem sich die KESB vom ordnungsgemäßen Zustand des Hauses überzeugt und verabschiedet hatte, wurde mein Mann "befreit" und durfte wieder zurückkehren in sein geliebtes Heim.
Ich muss hier mal eine Lanze für die KESB brechen:
Ohne die Mithilfe dieser Behörde wäre mein Mann verraten und verkauft gewesen! Die KESB hat nie aufgegeben und hat auch den Plan des "Betreuers" letztendlich durchkreuzt.
Lesen Sie im nächsten Beitrag, was sich Rolf "Carlo" Frei einfallen ließ, um sich seine Einkünfte bis an sein Lebensende zu sichern und wie die KESB diesen Plänen ein Ende bereitete.
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