Donnerstag, 19. Dezember 2019

...UND VERHINDERT DAS SCHLIMMSTE!

Wer sich mit Stiftungen auskennt, weiß, dass es nach Gründung und notarieller Beglaubigung auch für den Stifter kein Zurück mehr gibt. Eine Stiftung ist eine Schenkung, die nicht zurückgenommen werden kann.

Als Stiftungsgründer und Präsident des Stiftungsrates hätte mein Mann zwar noch ein Mitspracherecht über die Verwendung seiner Schenkung gehabt, aber:

Mein Mann lag im Krankenhaus und hatte wenig Interesse, sich nun auch noch um solche Angelegenheiten zu kümmern. Ihm war es zu diesem Zeitpunkt relativ egal, wer was wie macht. Alles, was er wollte, war, in sein geliebtes Haus am See mit Blick auf den (ehemals) prächtigen Garten zurückzukehren und dort friedlich zu versterben.

Damit wäre mein Mann ein kostenintensiver Pflegefall geworden.

Ich wage zu bezweifeln, dass Herr Rolf "Carlo" Frei die aufwändige Pflege meines Mannes wirklich selbst übernommen hätte. Er hatte ja alle Hände voll zu tun, sich um die Liegenschaften meines Mannes zu kümmern, und die entsprechenden liquiden Mittel für Pflege waren nicht ohne Kontrolle von dritter Seite abrufbar.

Was tut man also, wenn der "gefühlte" Vater nicht mehr zahlungskräftig ist und man in absehbarer Zeit nicht mehr so ohne weiteres an sein Geld kommt?

Man bemüht sich, diese ominöse Stiftung irgendwie ins Leben zu rufen.


UND HIER KOMMT DER GROSSE AUFTRITT DER KESB:

Die hatte sich ja nun schon wochenlang um einen persönlichen Gesprächstermin mit meinem Mann bemüht und war immer wieder abgeblitzt worden.

Aber "hartnäckig" ist der Vorname der KESB: Sie fragte nach, eben auch beim behandelnden Arzt.

Ich zitiere hier mal wörtlich aus den Akten der KESB:

"(Frage:)
6. Herr A. lässt sich gemäss unseren Kenntnissen in praktisch sämlichen Belangen von Herrn Rolf Frei vertreten. Erachten Sie Herrn A. als fähig, die Tragweite dieser Vertretung insbesondere in administrativen und finanziellen Angelegenheiten hinreichend abzuschätzen, Herrn Frei zu überwachen bzw. sachgerechte Weisungen zu erteilen?

Antwort: Ob Herr A. Herrn Frei wirklich überwachen und sachgerechte Weisungen erteilen kann, bin ich mir nicht sicher. Ich denke sehr wohl, dass man ihn über den Tisch ziehen könnte."

Solche Aussage stimmt dann doch schon etwas bedenklich, also hakte die KESB nach. Herr Frei verwies sie auf die Rechtsvertretung meines Mannes, RA XY. Mit dieser telefonierte die KESB und stellt fest:

" (...) Ich bitte (RA XY) mit Dr. ... direkt zu klären, ob wir nächste Woche das Gespräch in der Klinik (...) führen können, damit es keine weiteren Verzögerungen gibt. Dies scheint offensichtlich im Interesse von Herrn Frei zu liegen (...)

Fein beobachtet!

Und da die KESB ihren gesetzlichen Auftrag sehr ernst nahm, kam es dann in der Klinik doch zu einem Gespräch mit meinem Mann und seiner rechtlichen Vertretung. Herr Frei war von diesem Gespräch ausgeschlossen worden.

Das Gespräch endete mit der Vereinbarung,
"dass die KESB eine (...) Begutachtung durch einen Facharzt in die Wege leitet - bevor das Resultat vorliegt, ist die Gründung der Stiftung zu verhindern."

ALLE ACHTUNG! Die KESB hat damit im Beisein und mit Zustimmung der Rechtsvertretung meines Mannes meinen Mann wirklich geschützt!

Die KESB hat einen Superjob hingelegt - besser kann man es einfach nicht machen!

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeitern der KESB, die die Not meines Mannes erkannt und nicht locker gelassen haben. Ich bin mir sicher, dass sie auch verhindert hätten, dass Herr Frei meinen Mann in irgendein Alten-/Pflegeheim verschafft hätte mit der Begründung "Ich kann nicht mehr."!

Aber dazu sollte es gar nicht mehr kommen.

Lesen Sie im nächsten Beitrag, wie Herr Frei die Abdankungsfeier meines Mannes als Werbung für sich nutzt.

Bleiben Sie bei mir und warnen Sie alle, die Sie kennen!